Diese Seite dient als Plattform der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger des Kantons Luzern. Wir sind die vom Regierungsrat des Kantons Luzern gewählten amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger und sind alle in der Strafverteidigung engagiert.
Der Strafverteidigung und damit der Verteidigungsarbeit kommt im Rahmen eines Strafprozesses eine wichtige Rolle zu. Sie stellt den beschuldigten Personen die Teilnahme am Prozess und die Wahrung ihrer Rechte sicher. Die Strafverteidigung trägt dazu bei, dass eine beschuldigte Person für das Strafverfahren und dessen Ausgang eine Mitverantwortung übernimmt und nicht einfach der Staatsmacht ausgeliefert ist. Diese zentrale Bedeutung der Strafverteidigung nimmt die Strafprozessordnung auf. Sie gebietet in Art. 128 StPO, dass die Strafverteidigung einzig den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet ist. Ausserdem sind die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verpflichtet, eine kompetente, effektive und effiziente Verteidigung sicherzustellen. Ist diese nicht oder ungenügend gewährleistet, haben sie einzuschreiten.
Die amtliche Verteidigung im Kanton Luzern wurde vom Regierungsrat letztmals auf den 1. Januar 2023 gewählt. Diese Aufgabe wird von 3 Rechtsanwältinnen und von 16 Rechtsanwälten wahrgenommen, die als Spezialistinnen und Spezialisten im Strafracht tätig sind. Die offiziell publizierte Liste finden Sie hier: offizielle Seite betreffend die Amtliche Verteidigung der Gerichte des Kantons Luzern. Sämtliche amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger stellen sich aber natürlich auch auf dieser Website persönlich vor: Ihre gewählten amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger